IGEL-Leistungen

Praxis Dres. Wallraf Kerpen

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL)

Unter den individuellen Gesundheitsleistungen versteht man ergänzende Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die medizinisch sinnvoll sind, aber zurzeit nicht von den gesetzlichen Kassen übernommen werden. Die IGEL Leistungen werden nach der privatärztlichen Gebührenordnung berechnet.

EEG-Neurofeedback Training, eine nicht medikamentöse Behandlungsoption bei ADHS
Neurofeedback ist ein wissenschaftlich anerkanntes Verfahren zur Verbesserung der Gehirnaktivität. Die von uns verwendete Methode „Neurofeedback der langsamen kortikalen Potentiale (SCP) über der Scheitelregion“ ist Bestandteil der der AWMF Handlungsempfehlung (S3-Leitlinie) zur Behandlung von ADHS bei Kindern und Jugendlichen. Eine verbesserte Selbstregulation des Gehirns durch Neurofeedback-Training in Bezug auf die ADHS-Kernsymptomatik konnte in zahlreichen Studien nachgewiesen werden.

Wir informieren Sie und Ihr Kind gerne über den Ablauf des Trainings.

Amblyopiescreening
Das Amblyopiescreening ist ein spezielles Augenscreening für alle Kinder ab einem Alter von 6 Monaten. Wir nutzen diese besondere Augenvorsorgeuntersuchung mit einem Autorefraktometer für Säuglinge und Kleinkinder, so dass Sehstörungen bei Kindern sehr früh erkannt werden können.

Dieses Screening wird bereits von vielen Krankenkassen übernommen. Falls Ihre Krankenkasse diese Leistung nicht erstattet, können Sie das Screening als individuelle Gesundheitsleistung in Anspruch nehmen.

Zusätzliche Vorsorgen
In der Säuglings-, Kleinkinder- und Vorschulphase wird die Entwicklung der Kinder sehr engmaschig im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen U1-U9 begleitet. Mit der Entwicklungsaufgabe Schule können Schulschwierigkeiten, Schulleistungsstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen und gesundheitsschädigendes Medienverhalten auftreten. Daher wurden 2 weitere Vorsorgen eingeführt zur Überprüfung, inwieweit die Entwicklung der Kinder auch im Schulalter weiterhin ungestört verläuft. Diese beiden zusätzlichen Vorsorgeuntersuchung U10 (7-8 Jahre) und U11(9-10 Jahre) werden nicht von allen Krankenkassen erstattet.

Bei Interesse sprechen Sie uns gerne an.